Neu! Eine Reiserücktrittsversicherung .....


Häufig gestellte Fragen
Es gelten die aktuellen Versicherungsbedingungen der URV in der Version vom 01.07.2009





Was kostet eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung?
Der Versicherungsbeitrag beträgt pauschal 29,- Euro je Ferienhaus, Appartement, oder Wohnungen unabhängig von Mietpreis und Aufenthaltsdauer, egal ob Sie alleine oder mit der Familie anreisen.

Was ist versichert?

Versichert sind die anfallenden Stornokosten, wenn Sie die gebuchte Reise wegen z.B. Krankheit, Unfall oder einem Todesfall nicht antreten können. Weitere versicherte Gründe, bei denen Ihnen die URV die Stornokosten ersetzt, sind Arbeitslosigkeit, Jobwechsel, Schwangerschaft und viele weitere.

Welchen Eigenanteil muss ich im Schadenfall übernehmen?
Sollten Sie die Reiseversicherung in Anspruch nehmen müssen, erstattet Ihnen die URV die gesamten Stornokosten, Sie bekommen den Schaden zu 100 % ersetzt.

Wer kann den Versicherungsfall auslösen?
Den Versicherungsfall können alle mitreisenden Personen und deren Familienangehörige bis hin zum Schwager / Schwägerin auslösen, auch wenn diese nicht an der Reise teilnehmen.

Bis wann kann ich die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung abschließen?

Sollten Sie sich bei Buchung Ihrer Unterkunft gegen eine Reiseversicherung entschieden haben, können Sie das bis 30 Tage vor Reiseantritt nachholen. Wenn Sie die Unterkunft innerhalb der 30 Tage vor Reiseantritt buchen, können Sie die Reiseversicherung bei Buchung, spätestens bis zum nächsten Werktag abschließen.

Wann endet eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung?

Der Versicherungsschutz endet mit Erhalt des Schlüssels für die von Ihnen gemietete Unterkunft.