Allgemeine Geschäftsbedingungen
Das Vermietungsbüro Klotz vertritt den Vermieter in diesem Vertragsverhältnis. Zahlungen sind an das Vermietungsbüro Klotz zu entrichten. Dieses ist vom jeweiligen Vermieter bevollmächtigt, Zahlungen entgegenzunehmen. Der Vermietung von Appartements sowie Häusern über das Vermietungsbüro Klotz, Lange Wiese 4a, 23747 Dahme werden folgende Bedingungen zugrunde gelegt:
1. Der Mietvertrag ist geschlossen, wenn der Mieter das Mietvertragsangebot unterschrieben an das Vermietungsbüro Klotz spätestens 7 Tage nach Ausstellung zurückgeschickt hat. Die Vermietung erfolgt im Namen und Rechnung des Eigentümers.
2. Ihre Anreise soll von Montag bis Samstag in der Zeit von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr erfolgt sein. An Sonn- und Feiertagen, sowie nach Büroschluss, nur nach vorheriger Absprache. Die Schlüssel zu Ihrem Objekt sind im Vermietungsbüro Klotz, Lange Wiese 4a in Empfang zu nehmen und auch dort an Ihrem Abreisetag wieder abzugeben. Im Einzelfall kann es sein das Ihr Feriendomizil zeitlich früher bezugsfertig ist. Bitte erfragen sie dies in Ihrem Vermietungsbüro Klotz. Die Kurtaxe wird über das Vermietungsbüro Klotz abgewickelt.
3. Am Abreisetag muss das Objekt bis 10.00 Uhr verlassen sein.
4. An und Abreisetag gelten zusammen als 1 Tag. Bezahlt werden somit nur die Anzahl der Übernachtungen
5. Der Mieter verpflichtet sich, das Inventar pfleglich zu behandeln. Der Mieter haftet für Beschädigungen der Einrichtung sowie des Inventars. Er verpflichtet sich Beschädigungen unverzüglich zu melden und die Kosten für Ersatzbeschaffungen zu übernehmen. Reklamationen sind im Rahmen der Mitteilungspflicht umgehend an das Vermietungsbüro Klotz zu melden.
6. Der Mietpreis richtet sich nach der aktuellen Preisliste. Die im Mietvertrag erwähnte Person ist Vertragspartner. Eine Überlassung des Objektes an Dritte sowie eine Untervermietung ist nicht gestattet. Darüber hinaus ist eine Belegung mit mehr als im Vertrag geregelten Personen nicht erlaubt.
7. Sollte zu dem entsprechendem Objekt ein Parkplatz gehören, ist das Abstellen des Fahrzeugs nur auf dem dafür vorgesehenen Parkplatz erlaubt.
8. Innerhalb von 14 Tagen nach Mietvertragsunterzeichnung ist eine Anzahlung in Höhe von 25 % der Mietsumme auf eines der genannten Konten zu entrichten. Der Restbetrag ist spätestens 21 Tage vor dem Anreisetag auf das für die Anzahlung genutzte Konto zu überweisen. Bei nicht rechtzeitiger Überweisung kann der Vermieter von dem Mietvertrag zurücktreten.
9. Der umseitige Vertrag kommt verbindlich zustande. Kann der Mieter die Reise aus jedweden Gründen nicht antreten, muss das Vermietungsbüro Klotz unverzüglich, schriftlich informiert werden. Das Vermietungsbüro Klotz bemüht sich, das Objekt anderweitig zu vermieten. Es besteht diesbezüglich keine Verpflichtung. Aufgrund des höheren Verwaltungsaufwandes entsteht auf jeden Fall eine Pauschalgebühr in Höhe von 50 €. Sollte das Objekt nicht weitervermietet werden können, wird für die nicht in Anspruch genommen Leistungen 75 % des Übernachtungspreises in Rechnung gestellt. Wir empfehlen an dieser Stelle den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Erfüllungsort und Gerichtstand ist Oldenburg in Holstein
